BAG: Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen Arbeitszeitverteilungsmodells
Ein Neuverteilungsanspruch aus § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG ist bis zu den Grenzen des Rechtsmissbrauchs nicht auf das bisher vereinbarte Arbeitszeitverteilungsmodell beschränkt. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf entsprechende Vertragsänderung. Er kann zB verlangen, statt in der Fünftagewoche in der Viertagewoche zu arbeiten. 2. Hat die Arbeitszeitverteilung eines einzelnen Arbeitnehmers Auswirkungen auf das kollektive System der Verteilung der betriebsüblichen Arbeitszeit, kann eine Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede dem Verlangen des Arbeitnehmers auf Neuverteilung seiner Arbeitszeit nach § 8 Abs. 2 bis 5 TzBfG entgegenstehen.
BAG-Entscheidung vom 18.8.2009 - 9 AZR 517/08.