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Arbeitsrecht
28.01.2010
Arbeitsrecht
BAG: Teilurlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung

Der Begriff des Tätigkeitsmonats in § 15 Ziff. 3 des Manteltarifvertrags für die Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer/innen des Einzelhandels in Baden- Württemberg entspricht dem im Urlaubsrecht zur Abgrenzung vom Kalendermonat verwendeten Begriff des Beschäftigungsmonats. Ein Tätigkeitsmonat iSv. § 15 Ziff. 3 des Manteltarifvertrags für die Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer/innen des Einzelhandels in Baden-Württemberg liegt nur dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis einen vollen Monat besteht.

BAG-Entscheidung vom 13.10.2009 - 9 AZR 763/08.

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