BAG: Teilnahme eines freigestellten Bezirkspersonalratsmitglieds an der Arbeitszeitregelung der Mittelbehörde - Zuordnung zur Mittelbehörde
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.12.2011 - 1 AZR 433/10 wie folgt: Wird ein Mitglied des örtlichen Personalrats in den Bezirkspersonalrat gewählt und für diese Tätigkeit von seiner Arbeitspflicht weitgehend freigestellt, wird er durch die Wahrnehmung seiner Aufgaben als Bezirkspersonalrat nicht Bediensteter der Mittelbehörde, bei der diese Stufenvertretung gebildet ist.