BAG: Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung
Mit Urteil vom 6.11.2007 - 1 AZR 826/06 - entschied das BAG: Regeln die Betriebsparteien die Frage der Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung nicht, so ist die Teilkündigung regelmäßig dann zulässig, wenn sie einen selbständigen Regelungskomplex betrifft, der ebenso Gegenstand einer eigenständigen Betriebsvereinbarung sein könnte. Denn das Äquivalenzgefüge einer Betriebsvereinbarung werde - anders als bei Tarif- und Arbeitsverträgen - durch die Teilkündigung selbständiger Regelungskomplexe in der Regel nicht gestört.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-385-1