: Teilbarkeit einer Klausel in einem Formulararbeitsvertrag
Ist eine Klausel in einem Formulararbeitsvertrag sprachlich teilbar und wird der
unwirksame Teil der Klausel „mit einem blauen Stift" gestrichen (blue-pencil-test), ist
die restliche Regelung aufrechtzuerhalten, wenn sie verständlich und wirksam ist.
Treffen die Arbeitsvertragsparteien eine entgeltrelevante Zielvereinbarung und
vereinbaren sie gemeinsam für jedes Geschäftsjahr Ziele, wird der Arbeitnehmer
nicht unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB benachteiligt, wenn der Anspruch
auf die Bonuszahlung daran gebunden ist, dass das Arbeitsverhältnis am Ende des
Geschäftsjahres noch besteht.
BAG vom 6.5.2009 - 10 AZR 443/08