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Arbeitsrecht
04.08.2009
Arbeitsrecht
: Teilbarkeit einer Klausel in einem Formulararbeitsvertrag

Ist eine Klausel in einem Formulararbeitsvertrag sprachlich teilbar und wird der

unwirksame Teil der Klausel „mit einem blauen Stift" gestrichen (blue-pencil-test), ist

die restliche Regelung aufrechtzuerhalten, wenn sie verständlich und wirksam ist.

Treffen die Arbeitsvertragsparteien eine entgeltrelevante Zielvereinbarung und

vereinbaren sie gemeinsam für jedes Geschäftsjahr Ziele, wird der Arbeitnehmer

nicht unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB benachteiligt, wenn der Anspruch

auf die Bonuszahlung daran gebunden ist, dass das Arbeitsverhältnis am Ende des

Geschäftsjahres noch besteht.

BAG vom 6.5.2009 - 10 AZR 443/08

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