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Arbeitsrecht
29.04.2010
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Tatsächlichen Verfügungsgewalt über Arbeitsmittel

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 17.12.2009 – 25 Sa 1571/09 – wie folgt: Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Quittung aus, dass er die dem Arbeitnehmer bei Beginn des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel vollständig zurückerhalten hat, ist dies in der Regel ein ausreichender Beweis dafür, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsmittel auch tatsächlich zurückgegeben hat. Hat das Arbeitsverhältnis nicht nur kurze Zeit bestanden, sondern mehrere Jahre angedauert, kann bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass sich die zu Beginn des Arbeitsverhältnisses überlassenen Arbeitsmittel noch in der tatsächlichen Verfügungsgewalt des Arbeitnehmers befinden. Dies gilt erst recht, wenn die Arbeitsmittel auch für andere Arbeitnehmer zugänglich waren.

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