BAG: Tarifzuständigkeit
BAG, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08
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ORIENTIERUNGSSATZ
Für die Satzung einer nach dem Berufsgruppenprinzip organisierten Gewerkschaft gelten die allgemeinen Bestimmtheitsanforderungen. Eine über den verlautbarten Satzungsinhalt hinaus in Anspruch genommene ungeschriebene Annex-Zuständigkeit besteht nicht.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Antje Ebeling Rechtsanwältin bei Kliemt & Vollstädt, Frankfurt am Main
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