BAG: Tarifzuständigkeit – Aussetzungsbeschluss und Antragsbefugnis nach § 97 Abs. 5 ArbGG
Das BAG hat mit Beschluss vom 25.4.2017 – 1 ABR 62/14, ECLI:DE:BAG:2017:250417.B.1ABR62.14.0 – wie folgt entschieden (Leitsatz):
Ein Rechtsstreit, mit dem ein Leiharbeitnehmer seinen Entleiher auf Auskunftserteilung nach § 13 AÜG in Anspruch nimmt, kann nicht nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG ausgesetzt werden. Eine gleichwohl erfolgte Aussetzung vermag keine Antragsbefugnis iSd. Vorschrift zu vermitteln.
Volltext unter: BB-ONLINE BBL2017-1844-1