BAG: Tarifvorbehalt – Abfindung bei Wiedereinstellungszusage
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.6.2012 – 1 AZR 137/11 – wie folgt: Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats aus § 74 Abs. 2 Nr. 7 PersVG Th wird in Dienststellen eines tarifgebundenen Arbeitgebers durch den Tarifvorbehalt des § 74 Abs. 2 Eingangshalbs. PersVG Th ausgeschlossen, soweit die Rationalisierungsmaßnahme zu einem Personalabbau i. S. d. § 4 Abs. 1 TV SozSich führt. Eine unwirksame Betriebsvereinbarung kann nur ausnahmsweise in eine vertragliche Einheitsregelung umgedeutet werden. Eine solche Umdeutung setzt voraus, dass sich der Arbeitgeber nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont verpflichten wollte, die in der Betriebsvereinbarung enthaltenen Verpflichtungen unabhängig von ihrem kollektivrechtlichen Geltungsgrund zu erfüllen. Die Vereinbarung eines Rückkehrrechts schließt das Entstehen eines Abfindungsanspruchs nach dem bis zum 31.12.2009 geltenden TV SozSich aus.