BAG: Tarifvertragsauslegung – „unfreiwillige“ Beendigung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 31.8.2010 – 3 AZR 489/08 – wie folgt: Nach § 4 Abs. 1 TV ÜV erhält ein Mitarbeiter, der vor dem Erreichen der tarifvertraglichen Altersgrenze bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen unfreiwillig, aber nicht wegen Flugdienstuntauglichkeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, eine Kapitalabfindung. Bei dem Tatbestandsmerkmal „unfreiwillig“ i. S. d. § 4 Abs. 1 TV ÜV ist nicht auf den formalen Beendigungstatbestand (z. B. Kündigung seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers oder Aufhebungsvertrag) abzustellen, sondern darauf, ob das Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht aufgrund eines freien, nicht fremdbestimmten Willensentschlusses von diesem selbst (mit-)herbeigeführt wurde. Dies erfordert eine Bewertung der konkreten Umstände im Einzelfall.