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Arbeitsrecht
12.01.2009
Arbeitsrecht
BAG: Tarifvertragsauslegung – sog. Tarifautomatik

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 27.8.2008 – 4 AZR 485/07 – wie folgt: Die Praxis der Tarifparteien kann jedenfalls dann Anhaltspunkte für ihren tatsächlichen Willen beim vorherigen Abschluss einer Tarifvereinbarung enthalten und somit für die Auslegung von Bedeutung sein, wenn es um eine Auslegung dieser Vereinbarung nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB geht. Allein die Praxis eines tarifgebundenen Mitglieds, das am Abschluss des Tarifvertrags nicht beteiligt war, ist für diese Auslegung keine geeignete Grundlage. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-157-1 unter www.betriebs-berater.de

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