BAG: Tarifvertragliche Verweisung auf mehrgliedrigen Tarifvertrag
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 7.5.2008 – 4 AZR 229/07 – wie folgt: Bei einem mehrgliedrigen Tarifvertrag, d.h. mehrere Tarifvertragsparteien auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite, ist i. d. R. davon auszugehen, dass es sich um mehrere selbstständige Tarifverträge handelt, bei denen jede Tarifvertragspartei die Autonomie über die Vertragsgestaltung, insbesondere das Kündigungsrecht, behalten will. Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2121-1 unterwww.betriebs-berater.de