BAG: Tarifvertragliche Verdienstsicherung bei Wegfall von Belastungszulagen - Berechnung der Grundvergütung sowie der Zuschläge
Das BAG hat mit Urteil vom 27.3.2019 – 5 AZR 94/18 – wie folgt entschieden:
Der Verdienstausgleich Belastungszulage ist kein fester Bestandteil des Monatsentgelts iSd. § 11.4.3 MTV ERA. Er ist deshalb nicht in die Berechnung der Grundvergütung für Mehrarbeitsstunden und der Zuschläge für Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit einzubeziehen (Rn. 19 ff.).