BAG: Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung
Das BAG hat mit Urteil vom 26.10.2016 – 5 AZR 226/16 – wie folgt entschieden:
Die Bestimmung des § 5 Entgeltrahmenabkommen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der elektrotechnischen Handwerke in Nordrhein-Westfalen vom 29. Mai 2013 regelt ausschließlich Aufwendungsersatz in Form von Fahrtkostenerstattung und Auslösung. Die Vergütung für Fahrzeiten zwischen zwei Arbeitsplätzen ist nicht Gegenstand dieser Tarifregelung.