BAG:: Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit
Das BAG hat mit Urteil vom 19.12.2018 – 10 AZR 231/18 – wie folgt entschieden:
Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der ein Anspruch auf Mehrar-beitszuschläge erst besteht, wenn die für eine Vollzeittätigkeit maßgebli-che Stundenzahl überschritten wird, verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG.