BAG: Tarifvertragliche Mehrarbeitsvergütung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 27.8.2008 – 5 AZR 647/07 – wie folgt: Ist tarifvertraglich ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag allein davon abhängig, dass über ein bestimmtes Zwei-Monats-Soll hinaus gearbeitet wird, stehen Zeiten des Erholungsurlaubs, des Sonderurlaubs und der Arbeitsunfähigkeit nicht der tatsächlichen Arbeitsleistung gleich. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2681-3 unterwww.betriebs-berater.de