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Arbeitsrecht
03.06.2009
Arbeitsrecht
BAG: Tarifvertragliche Ausschlussfrist und Mehrarbeitszuschläge (Entscheidungsreport)

BAG, Urteil vom 14.01.2009 - 5 AZR 246/09

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LEITSÄTZE DES BEARBEITERS


1.         Bezieht sich eine im Manteltarifvertrag geregelte Ausschlussfrist auf die Geltendmachung von „Ansprüchen auf Zahlung von Gehalt oder Lohn", werden hiervon mangels entgegenstehender Anhaltspunkte nicht nur Ansprüche aus dem Gehalts- und Lohntarifvertrag, sondern auch Entgeltansprüche aus dem Manteltarifvertrag selbst, etwa Ansprüche auf Mehrarbeitszuschläge, umfasst.


2.         Die Nichtanwendung der tariflichen Ausschlussfrist bei „vorsätzlicher untertariflicher Bezahlung" des Arbeitgebers betrifft - wie die Ausschlussfrist selbst - im Zweifel alle tariflichen Vergütungsansprüche und setzt die Kenntnis des Arbeitgebers vom konkreten tariflichen Anspruch und das Bewusstsein, tarifwidrig zu handeln, voraus. Auf den Willen zur untertariflichen Bezahlung kommt es hingegen nicht an.

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Stefan Vetter, RA/FAArbR, Nörr Stiefenhhofer Lutz

Zum Entscheidungsreport

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