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Arbeitsrecht
11.03.2020
Arbeitsrecht
BAG: Tarifvertragliche Abkürzung von Kündigungsfristen bei Anwendung von Sozialplänen - Anschlussrevision

Das BAG hat mit Urteil vom 24.10.2019 – 2 AZR 101/18 – wie folgt entschieden:

1. Die Anschlussrevision setzt eine Beschwer des Anschlussrevisionsklägers durch das angefochtene Berufungsurteil voraus (Rn. 22).

2. Gibt das Landesarbeitsgericht auf die Berufung des Klägers seinem Hauptantrag statt, fällt sein erstinstanzlich abgewiesener Hilfsantrag nicht zur Entscheidung an. Der Kläger ist durch das Berufungsurteil nicht beschwert. Die erstinstanzliche Abweisung des Hilfsantrags ist dann ohne Weiteres gegenstandslos. Der Hilfsantrag wird in diesem Fall nur Gegenstand des Revisionsverfahrens, wenn die Revision von der Beklagten eingelegt wird (Rn. 23).

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