BAG: Tarifvertragliche Einmalzahlung für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa AG für das Jahr 2015 - kein Anspruch für Beschäftigungszeiten ohne Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss
Das BAG hat mit Urteil vom 15.8.2018 – 10 AZR 419/17 – wie folgt entschieden:
Ein „aktives“ Beschäftigungsverhältnis iSv. § 3 Abs. 2 TV 21. Januar 2016 erfordert abweichend von dem allgemeinen Verständnis in arbeitsrechtlichen Fachkreisen nicht nur fehlende Ruhenszeiträume, sondern auch einen Entgeltanspruch, zumindest in Form eines Krankengeldzuschusses nach § 13 Abs. 3 und Abs. 4 MTV (Rn. 17 ff.).
Tarifvereinbarung zur Vergütungsrunde 2015 - 2016 für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa AG (TV 21. Januar 2016) §§ 1, 2, 3; Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsrunde 2015 - 2016 vom 21. Januar 2016 §§ 1, 2; Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal idF vom 1. Januar 2013 (MTV) § 13 Abs. 3, Abs. 4