BAG: Tarifvertrag - konkludenter Nachwirkungsausschluss
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.5.2012 - 4 AZR 366/10 - wie folgt: Tarifverträge wirken kraft Gesetzes nach (§ 4 Abs. 5 TVG). Jedoch können die Tarifvertragsparteien die Nachwirkung ausschließen. Das kann ausdrücklich oder auch konkludent geschehen.