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Arbeitsrecht
13.03.2014
Arbeitsrecht
BAG: Tariflicher Zuschlag für Nachtarbeit - Zusammentreffen von Nachtarbeit und Schichtarbeit - Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

Das BAG hat mit Urteil vom 11.12.2013 - 10 AZR 736/12 - entschieden: Nach bisherigem Erkenntnisstand der Arbeitsmedizin steigt die Belastung und Be-anspruchung der Beschäftigten durch Nachtarbeit mit der Anzahl der Nächte pro Monat und der Anzahl der Nächte hintereinander, in denen Nachtarbeit geleistet wird. In einer Branche (hier: Einzelhandel), in der typischerweise von den Beschäftig-ten - auch wenn sie in Schichtarbeit tätig sind - keine Nachtschichten geleistet wer-den, überschreitet es die Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien nicht, wenn für Nachtarbeit in Schichtarbeit ein geringerer Zuschlag gewährt wird als für sonstige Nachtarbeit.

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