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Arbeitsrecht
08.06.2009
Arbeitsrecht
: Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung

Ein wichtiger Grund für eine - ausnahmsweise - ordentliche Beendigungskündigung eines ansonsten tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers liegt dann nicht vor, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz - ggf. zu geänderten Arbeitsbedingungen - weiterzubeschäftigen. Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber von sich aus anzubieten (hier: Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz zu vergleichbaren Bedingungen in L oder zu geänderten Bedingungen in F). Das Angebot kann lediglich in Extremfällen unterbleiben.

BAG-Entscheidung vom 26.2.2009 - 2 AZR 879/07

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