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Arbeitsrecht
19.03.2014
Arbeitsrecht
BAG: Tariflicher Anspruch auf betriebliche Sonderzahlung - Stichtagsregelung - Ausscheiden aus Altersgründen während des Kalenderjahres

Das BAG hat mit Urteil vom 15.1.2014 - 10 AZR 297/13 - entschieden: Anspruchsvoraussetzung für eine betriebliche Sonderzahlung nach § 2.1 TV Son-derzahlungen 2005 sind grundsätzlich eine mindestens sechsmonatige Betriebszu-gehörigkeit und das seitens des Beschäftigten ungekündigte Bestehen des Arbeits-verhältnisses am 1. Dezember des Jahres. Scheiden Beschäftigte, die dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören, wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, wegen Erreichens der Altersgrenze oder aufgrund Kündigung zwecks Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes im Laufe des Kalenderjahres aus dem Beruf aus, haben sie gemäß § 2.6 Abs. 2 TV Sonderzahlungen 2005 Anspruch auf die volle Sonderzahlung. Das Bestehen des Arbeitsverhältnisses am Stichtag ist dafür nicht erforderlich. § 2.6 Abs. 2 erweitert insoweit den Kreis der anspruchsberechtigten Beschäftigten gegenüber § 2.1.

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