BAG: Tariflicher Anspruch auf Prüfung der Begründung eines Arbeitsverhältnisses
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.5.2012 - 7 AZR 754/10 - wie folgt: § 30 Abs. 3 Satz 2 TVöD ist eine reine Verfahrensnorm. Er begründet keine materiellen Pflichten bei der Prüfung, ob die unbefristete oder befristete Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers möglich ist, dessen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund befristet war.