BAG: Tariflicher Abfindungsanspruch bei Personalabbau im öffentlichen Dienst
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 30.10.2008 – 6 AZR 738/07 – wie folgt: Nach § 4 Abs. 1 und 2 des Tarifvertrags zur sozialen Absicherung hat ein unter den BAT-O fallender Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis aus Gründen des Personalabbaus gekündigt wird, einen Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von einem Viertel der letzten Monatsvergütung für jedes volle Jahr der Beschäftigungszeit. (PM BAG vom 30.10.2008)