BAG: Tarifliche Weihnachtszuwendung - Berechnung bei vorübergehender Teilzeitbeschäftigung während des Bezugszeitraums
Das BAG hat mit Urteil vom 17.6.2015 – 10 AZR 187/14 – wie folgt entschieden:
1. Bei nicht vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist für die Bemessung der Weihnachtszuwendung nach § 7 Abs. 2 iVm. § 17 Abs. 1 TV-N Berlin der Umfang der Beschäftigung im Zeitraum von Oktober des Vorjahres bis September des laufenden Jahres maßgeblich.
2. Bei einer Teilzeitbeschäftigung ist die Weihnachtszuwendung pro rata temporis, dh. entsprechend dem Verhältnis der vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in diesem Zeitraum zu bemessen.