BAG: Tarifliche Sonderzahlung - Stichtagsregelung - Differenzierung zwischen verschiede-nen Gruppen von Gewerkschaftsmitgliedern
Das BAG hat mit urteil vom 21.8.2013 - 4 AZR 861/11 - entschieden: Eine Tarifregelung, die zwischen verschiedenen Gruppen von Gewerkschaftsmitglie-dern differenziert - Mitglieder, die vor einem Stichtag Gewerkschaftsmitglied waren und später eingetretene -, ist grundsätzlich zulässig. Dies gilt umso mehr, wenn ein solcher Stichtag nicht willkürlich gewählt wird, sondern für ihn ein sachlicher Grund besteht (hier: Datum eines Tarifabschlusses).