BAG: Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.3.2012 - 10 AZR 112/11 - wie folgt: Der Anspruch auf die Sondervergütung nach § 10 RTV Glaserhandw NRW 1992 setzt keine Erbringung von Arbeitsleistung im Kalenderjahr voraus. Anhaltspunkte dafür, dass der Anspruch bei Arbeitnehmern, die Krankengeld beziehen, zu kürzen ist oder ganz entfällt, enthält die tarifliche Regelung nicht.