BAG: Tarifliche Sonderprämien - Sprengung von Wasserbomben - Transport - Langzeitzünder
Das BAG hat mit Urteil vom 16.7.2014 - 10 AZR 698/13 - entschieden:
Die „Sprengung" einer Bombe steht nicht der „Entschärfung" iSd. § 11 Abs. 1 Satz 1 TV-Mun-Nds gleich. Der Entschärfung einer Bombe mit Langzeitzünder steht die Entschärfung entsprechender Seemunition (zB Torpedos, Wasserbomben, Seeminen) gleich, wenn die Seemunition mit Zündsystemen ausgestattet ist, bei deren Entfernung der Arbeitnehmer einer ebenso großen Gefahr ausgesetzt ist wie bei der Entfernung des Langzeitzünders einer Bombe. Die Sonderprämie nach § 11 Abs. 1 TV-Mun-Nds erhält auch ein Arbeitnehmer, der ausschließlich am Transport einer noch nicht entschärften Bombe mit Langzeitzünder oder „entsprechender" Seemunition mitarbeitet.