BAG: Tarifliche Regelung der Altersteilzeit - Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 11.12.2012 - 9 AZR 136/11 - wie folgt: Werden in einem mit einer katholischen Kirchengemeinde geschlossenen Formulararbeitsvertrag der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und der Vergütungstarifvertrag sowie die jeweiligen Änderungen hierzu zu Bestandteilen des Vertrags erklärt, folgt aus dieser Bezugnahmevereinbarung nicht ohne weitere Anhaltspunkte die Geltung des TV ATZ.