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Arbeitsrecht
07.03.2013
Arbeitsrecht
BAG: Tarifliche Jahressonderzahlung - mehrere befristete Arbeitsverhältnisse - Unterbrechungen im Kalenderjahr

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.12.2012 - 10 AZR 922/11 - wie folgt: Bestehen im Kalenderjahr mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber, sind diese bei der Berechnung der Höhe der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L zu berücksichtigen. Ob zwischen den Arbeitsverhältnissen eine Unterbrechung liegt oder diese unmittelbar aneinander anschließen, ist unerheblich. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Arbeitsverhältnisse befristet oder unbefristet waren. Eine Kürzung der Jahressonderzahlung um ein Zwölftel nach § 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L kann nur für solche Kalendermonate erfolgen, in denen kein Entgeltanspruch oder Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TV-L besteht und keine Ausnahme nach § 20 Abs. 4 Satz 2 TV-L vorliegt. Dabei ist nicht erforderlich, dass der Entgeltanspruch für den vollen Kalendermonat besteht; ein Anspruch für mindestens einen Tag genügt.

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