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Arbeitsrecht
15.10.2018
Arbeitsrecht
BAG: Tarifliche Funktionszulage für Kassierer/innen des Lebensmitteleinzelhandels in Baden-Württemberg

Das BAG hat mit Urteil vom 15.8.2018 – 10 AZR 211/17 – wie folgt entschieden:

1. Tatbestandsvoraussetzung für den Anspruch auf die Funktionszulage nach I 2 a GTV ist nur die Ausübung einer Tätigkeit als Kassierer/in in einem Schnell- und Selbstbedienungsladen des Lebensmitteleinzelhandels. Auf die tarifliche Eingruppierung kommt es nicht an (Rn. 14).

2. Auch Kassierer/innen an Verbrauchermarktkassen, die aufgrund dieser Tätigkeit in die Beschäftigungsgruppe III eingruppiert sind, haben Anspruch auf die Funktionszulage nach I 2 a GTV, wenn der Verbrauchermarkt dem Lebensmitteleinzelhandel zuzuordnen ist (Rn. 16 ff.).

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