BAG: Tarifliche Dynamik nach Betriebsübergang
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.8.2011 - 4 AZR566/09 - wie folgt: Bei der in § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 des Vergütungstarifvertrages Nr. 7 (VTV Nr. 7) zum BAT-O für den Bereich der VKA vom 31.1.2003 festgelegten Anpassung des Bemessungssatzes für die Angestellten bis zum
31.12.2009 auf das Tarifniveau „West" handelt es sich nicht um eine zwingend und unmittelbar geltende tarifliche Inhaltsnorm i. S. v. § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG. Im Falle eines Betriebsübergangs werden diese schuldrechtlichen Pflichten nicht Inhalt eines Arbeitsverhältnisses imWege der sog. Transformation nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB.