BAG: Tarifliche Ausschlussklausel
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 11.2.2009 – 5 AZR 168/08 – wie folgt: Verlangt eine tarifliche Ausschlussklausel die fristgebundene Klageerhebung im Falle der „Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses“, kommt es im Zweifel auf die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Der Lauf der Ausschlussfrist beginnt erst dann, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststeht. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1125-4 unter www.betriebs-berater.de