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Arbeitsrecht
04.02.2010
Arbeitsrecht
BAG: Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und übertarifliche Zulage

Individualrechtlich können Erhöhungen der tariflichen Entgelte auf ein übertarifliches Gesamtentgelt oder eine übertarifliche Zulage angerechnet werden, wenn nicht diese Zulage dem Arbeitnehmer vertraglich als selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zusteht. Dies gilt auch bei Zahlung eines verstetigten Monatseinkommens.

BAG-Entscheidung vom 23.9.2009 - 5 AZR 973/08

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