BAG: Tarifauslegung - Dynamische oder statische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage?
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.1.2013 - 6 AZR 480/11 - wie folgt: Nach § 9 Abs. 1 der Anlage 6 zum TV-N Berlin steht dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen - zB bei Fahrdienstuntauglichkeit - Entgeltsicherung zu. Diese Entgeltsicherung ist nach § 9 Abs. 1 Satz 4 der Anlage 6 zum TV-N Berlin dynamisch zu berechnen. Bei der Entgeltsicherung ist auf das monatliche Entgelt abzustellen, das der Arbeitnehmer erzielt hätte, wenn er seine bis zum Eintritt der Fahrdienstuntauglichkeit auszuübende Tätigkeit fortgesetzt hätte.