BAG: Tarifauslegung - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für die Entgeltfort-zahlung im Krankheitsfall und für das Urlaubsentgelt
Das BAG hat mit Urteil vom 20.6.2018 – 4 AZR 339/17 – wie folgt entschieden:
1. Bei der Berechnung der Krankenbezüge ist die nach § 16 Abs. 2, § 24 Abs. 2 Buchst. a MTV MaA Nr. 2 berechnete Pauschale auf Kalendertage umzurechnen und kalendertäglich auszuzahlen (Rn. 15 ff.).
2. Sofern Erholungsurlaub kalendertäglich gewährt und genommen wird, ist auch bei der Berechnung der Urlaubsvergütung die nach § 24 Abs. 2 Buchst. a MTV MaA Nr. 2 berechnete Pauschale auf Kalendertage umzurechnen und kalendertäglich auszuzahlen (Rn. 24 ff.).