BAG: Tantiemeanspruch - Entstehungsgrund - Auslegung von Leistungsverhalten
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.4.2013 - 10 AZR 251/12 - wie folgt: Ein Anspruch auf eine Sonderzahlung aufgrund einer individuellen arbeitsvertraglichen konkludenten Abrede kann sich aus jährlichen Zahlungen einer Tantieme ergeben. Das Zustandekommen einer konkludenten Vereinbarung ist nicht deshalb zu verneinen, weil Zahlungen in unterschiedlicher Höhe erfolgt sind. In diesem Fall kann dem Grunde nach ein Anspruch auf eine Sonderzahlung entstanden sein, über dessen Höhe der Arbeitgeber nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB zu entscheiden hat. Die Auslegung von individuellem Leistungsverhalten im Hinblick auf das Zustandekommen einer konkludenten Vereinbarung folgt nicht den Grundsätzen der betrieblichen Übung. Das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element.