BAG: TVöD – Keine gleichheitswidrige Begünstigung von Arbeitern gegenüber Angestellten
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.12.2009 – 6 AZR 665/08 – wie folgt: Die Tarifregelungen zur Überleitung von Arbeitsverhältnissen in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verletzen Art. 3 Abs. 1 GG nicht, soweit sie dazu führen, dass ein angestellter Meister eine geringere Vergütung als die ihm unterstellten Lehrgesellen erhält. Damit haben die Tarifvertragsparteien die Grenzen der Tarifautonomie nicht überschritten.
(BAG PM vom 17.12.2009)