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Arbeitsrecht
03.11.2010
Arbeitsrecht
BAG: TVöD – Höhe des Ehegattenanteils eines Teilzeitbeschäftigten

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.10.2010 – 6 AZR 305/09 – wie folgt: Der ehegattenbezogene Ortszuschlag eines im Geltungsbereich des BAT teilzeitbeschäftigten Angestellten war nach der Überleitung seines Ehegatten in den TVöD zum 1.10.2005 gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 BAT zeitanteilig zu kürzen. Die Anwendung dieser Kürzungsregelung war nicht mehr gemäß § 29 Abschn. B Abs. 5 Satz 2 BAT ausgeschlossen, weil der Ehegatte des Angestellten nach der Überleitung in den TVöD nicht mehr ortszuschlagsberechtigt im Sinne von § 29 Abschn. B Abs. 5 Satz 1 BAT war. Wurde der Angestellte nach der Überleitung seines Ehegatten in den TVöD selbst zum 1.11.2006 in den TV-L übergeleitet, war bei der Ermittlung des Vergleichsentgelts deshalb nur der zeitanteilig gekürzte Ortszuschlag zugrunde zu legen.
(PM BAG vom 19.10.2010)

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