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Arbeitsrecht
05.12.2013
Arbeitsrecht
BAG: Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes

Das BAG hat mit Urteil vom 12.9.2013 - 6 AZR 512/12 - entschieden: § 1 Abs. 1 und § 28a Abs. 1 TVÜ-VKA können nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass im Falle eines Betriebsübergangs, der aufgrund nunmehr beidseitiger Tarifbindung die Anwendbarkeit des TVöD (VKA) auf das Arbeitsverhältnis zur Folge hat, eine fiktive Überleitung in den TVöD (VKA) erfolgen muss, wenn das Arbeitsver-hältnis beim Betriebsveräußerer nicht den Regelungen des TVöD (VKA) unterfiel. Weder Wortlaut noch Zusammenhang oder Zweck der Überleitungsvorschriften lassen eine solche Auslegung zu. Es bleibt unentschieden, ob der Übergang eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 613a Abs. 1 BGB eine „Einstellung“ nach Nr. 3 Abs. 2 der Anlage D.12 zum TVöD-V darstellt. Sollte dies der Fall sein, müsste die Beschäftigungszeit beim Betriebsveräußerer bei der Stufenzuordnung jedenfalls dann nicht zwingend berück-sichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer beim Betriebserwerber keine Verschlechte-rungen der Vergütung hinzunehmen hat.

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