R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
07.02.2014
Arbeitsrecht
LAG Bremen: Streikfolgen – Arbeitsausfälle durch Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers

Das LAG Bremen hat mit Urteil vom 22.1.2013 – 1 Sa 151/12 - entschieden: 1. Zu den Streikfolgen, die den Arbeitnehmern zuzurechnen sind und deshalb von ihnen als Arbeitskampfrisiko zu tragen sind, gehören auch solche Arbeitsausfälle, die durch Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers verursacht werden, mit denen der Arbeitgeber die streikbedingten Betriebsstörungen möglichst gering halten will. 2. Der Arbeitgeber ist deshalb berechtigt, für den Druck von Tagezeitungen die Arbeitsleistung einer Nachtschicht, die sich an einem Warnstreik beteiligt hat, abzulehnen und zuvor bestellte Aushilfskräfte stattdessen zu beschäftigen. Es ist ihm unzumutbar, abzuwarten, ob die Arbeitnehmer der Nachtschicht die Arbeit rechtzeitig aufnehmen. 3. Zur Auslegung einer Maßregelungsklausel.

stats