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Arbeitsrecht
27.12.2010
Arbeitsrecht
EuGH: „Stillurlaub“ für Väter

Der EuGH entschied in seinem Urteil vom 30.9.2010 – C-104/09 – wie folgt: Angestellte Väter haben unabhängig vom beruflichen Status der Mutter des gemeinsamen Kindes Anspruch auf so genannten „Stillurlaub“. Nationale Regelungen, welche dies Vätern versagen, wenn die Mutter ihres Kindes nicht abhängig beschäftigt ist, verstoßen gegen das Geschlechterdiskriminierungsverbot. Die darin liegende Diskriminierung sei weder mit den Zielen des Schutzes der Frau noch mit der Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen zu rechtfertigen. Der „Stillurlaub“ bedeute vielmehr, dass sowohl Vater als auch Mutter für die Ernährung und die Kinderbetreuung sorgen können, so dass dieser den Arbeitnehmern in ihrer Eigenschaft als Eltern des Kindes zu gewähren ist. Für „stillende Väter“ sieht das deutsche Arbeitsrecht derzeit noch keine Regelungen vor. Fraglich bleibt nun, ob dies den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts an die Geschlechtergleichheit genügt.

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