BAG: Steuerschuld bei freier Mitarbeit
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.5.2008 - 9 AZR 406/07 - wie folgt: Es ist grundsätzlich zwischen dem öffentlich-rechtlichen Steuerschuldverhältnis und dem privatrechtlichen Rechtsverhältnis zu unterscheiden. Wer Steuerschuldner ist, hat nicht zwangsläufig im vertraglichen Innenverhältnis die Steuer zu tragen. Die Lastenverteilung im Innenverhältnis richtet sich nach den Vereinbarungen. Soweit Steuern anfallen, gehen diese in der Regel zu Lasten des Steuerschuldners. Hiervon abweichende Vereinbarungen müssen ausdrücklich getroffen werden.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2177-1 unter www.betriebs-berater.de