LAG Berlin: Steuerschaden
Das LAG Berlin hat mit Urteil vom 13.5.2016 – 2 Sa 63/16 – wie folgt entschieden:
Einer Arbeitnehmerin steht gegenüber einem Arbeitgeber grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zum Ersatz des Steuerschadens zu, wenn der Arbeitgeber Arbeitsvergütung aus Vorjahren nachzahlt.