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Arbeitsrecht
13.04.2012
Arbeitsrecht
: Statut der europäischen Genossenschaft

Die Überarbeitung des Statuts der Europäischen Genossenschaft (SCE) bezüglich der Arbeitnehmerbeteiligung ist Teil des Achtzehnmonatsprogramms des Rates bis Ende 2012 (s. EiÜ 23/11). Am 13.3.2012 hat das Europäische Parlament den Vorschlag des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten in erster Lesung angenommen. Es begrüßt die im Kommissionsbericht KOM(2012) 72 formulierte Forderung, das Statut zu vereinfachen und gleichzeitig genossenschaftsspezifische Elemente zu stärken. Bedauerlich sei, dass bis 2010 lediglich 17 SCE mit insgesamt 32 Arbeitnehmern gegründet wurden. Ferner haben einige Mitgliedstaaten bestimmte Artikel der Richtlinie zu den Arbeitnehmerrechten, einschließlich der geschlechtsspezifischen Bestimmungen, noch nicht ausreichend umgesetzt. Mit der Neuregelung solle besonderen Bedürfnissen Rechnung getragenwerden, wie der Möglichkeit, sowohl Eigentümer als auch Arbeitnehmer desselben Unternehmens zu sein. Auch von Interessenverbänden und insbesondere Genossenschafts- und Gewerkschaftsbewegungen wird gefordert, das Statut zu überarbeiten.
(PM EP vom 21.3.2012)

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