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Arbeitsrecht
09.12.2014
Arbeitsrecht
BAG: Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Beschäftigung - keine mittelbare

Das BAG hat mit Urteil vom 18.9.2014 - 6 AZR 636/13 - entschieden:
Die Verlängerung der Kündigungsfristen durch § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB verfolgt das Ziel, länger beschäftigten und damit betriebstreuen, typischerweise älteren Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren. Dieses Ziel ist rechtmäßig iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2000/78/EG. Ungeachtet des Anstiegs der Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmer ist das Alter selbst bei vorhandener Ausbildung nach wie vor ein Vermittlungshemmnis. Ältere Arbeitnehmer benötigen nach wie vor längere Zeit als jüngere Arbeitnehmer für die Arbeitsplatzsuche. Die Verlängerung der Kündigungsfristen durch § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB ist deshalb zur Erreichung des Differenzierungsziels auch in ihrer konkreten Staffelung angemessen und erforderlich iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i RL 2000/78/EG. Damit entfällt der Tatbestand einer mittelbaren Diskriminierung wegen des Alters.

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