LSG: Sozialversicherungspflicht für GmbHFremdgeschäftsführer
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied in seinem Urteil vom 24.1.2007 – L 2 R 35/06 – wie folgt: Eine beitragspflichtige Beschäftigung könne auch beim Fremd-Geschäftsführer einer GmbH im Ausnahmefall zu verneinen sein. Zwar sprächen Gesellschafts- und der Anstellungsvertrag für eine abhängige Beschäftigung, diese spiegelten aber die tatsächlichen Machtverhältnisse in der GmbH nicht wider. Ein allgemeiner Grundsatz zur „Flucht aus der Sozialversicherung“ lässt sich nicht ableiten, auch wenn sich das Urteil i. R. d. Rechtsprechung des BSG vom 30.6.1999 (B 2 U 35/98 R) bewegt. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2625-3 unterwww.betriebs-berater.de