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Arbeitsrecht
21.04.2011
Arbeitsrecht
BAG: Sozialplanabfindung und Altersstufen

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.4.2011 – 1 AZR 764/09 – wie folgt: Sozialplan gemäß § 10 S. 3 Nr. 6 AGG Altersstufen bilden, weil ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt typischerweise größere Schwierigkeiten haben, eine Anschlussbeschäftigung zu finden als jüngere. Die konkrete Ausgestaltung der Altersstufen im Sozialplan unterliegt nach § 10 S. 2 AGG einer Verhältnismäßigkeitsprüfung: Sie muss geeignet und erforderlich sein, das von § 10 S. 3 Nr. 6 AGG verfolgte Ziel tatsächlich zu fördern und darf die Interessen der benachteiligten Altersgruppen nicht unangemessen vernachlässigen. Das ist mit dem Verbot der Altersdiskriminierung im Recht der Europäischen Union vereinbar.
(PM BAG vom 12.4.2011)

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