BAG: Sozialplanabfindung bei rentennahen Jahrgängen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.1.2009 – 1 AZR 740/07 –wie folgt: Betriebsparteien und Einigungsstelle können in Sozialplänen geringere Abfindungen für Arbeitnehmer rentennaher Jahrgänge vorsehen, die nach einem relativ kurzen, vollständig oder überwiegend durch den Bezug von Arbeitslosengeld überbrückbaren Zeitraum Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente haben. Das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung in der Richtlinie 2000/78/ EG ist für vor dem Inkrafttreten des AGG geschlossene Sozialpläne nicht von Bedeutung. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-829-1 unterwww.betriebs-berater.de